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Liebe Kunden,

das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um uns herzlich für Ihr Vertrauen in unsere Werkstatt zu bedanken. Es war uns eine Freude, Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite zu stehen!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins neue Jahr. Möge es Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg bringen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Werkstatt in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 geschlossen ist. Ab dem 07.01.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihr Verständnis.

Ihr Team von Auto Ramet

Service-Tipps

Tempolimit auf Parkplatz Sicherheitshalber Schrittgeschwindigkeit

Theoretisch kann man auf Supermarktparkplätzen so schnell fahren, wie man will. Eine gute Idee ist das nicht.

Auf Parkplätzen sollte man langsam und vorsichtig fahren. Bild: SPX

Auf Parkplätzen gibt es kein klares Tempolimit. Autofahrer sollten trotzdem nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein, wie unter anderem aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Demnach müssen Autofahrer immer bremsbereit sein und jederzeit anhalten können – etwa um auf ausparkende Fahrzeuge zu reagieren.

Der BGH spricht konkret von „geringer Geschwindigkeit“, andere Urteile benennen die Schrittgeschwindigkeit oder gehen von Geschwindigkeiten zwischen 3 und 7 km/h aus. Wer schneller unterwegs ist, könnte bei einem Unfall selbst dann zumindest teilweise haften, wenn er nicht der Verursacher war.